Schweiz – EU: Wichtiges Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit

Der bilaterale Weg soll fortgesetzt werden: Nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen plant der Bundesrat ein Paket, das die Weiterentwicklung bestehender und den Abschluss neuer Abkommen ermöglicht – auch im Bereich Gesundheit. Warum das für unser Land wichtig ist.

Unsere Wirtschaft ist auf verlässliche Beziehungen zu unserem Nachbarn und wichtigsten Handelspartner, der Europäischen Union (EU), angewiesen. Das gilt auch für das Gesundheitswesen. Der Bundesrat plant deshalb eine Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge mit der EU. Seit 2021 wurden sogenannte «Sondierungsgespräche» geführt, die Ende 2023 abgeschlossen wurden. Der Bundesrat hat danach den Entwurf für ein Verhandlungsmandat in die Konsultation geschickt. Ende Januar gab die aussenpolitische Kommission des Nationalrates dem Bundesrat grünes Licht, um Verhandlungen mit der EU aufzunehmen. Ziel sind neue Abkommen für den gegenseitigen Marktzugang sowie Verträge für die Zusammenarbeit in Bereichen wie beispielsweise der Asylpolitik oder der Forschung.

Beim Thema Gesundheit ist ein Kooperationsabkommen geplant. Im Zentrum steht der Schutz gegen künftige Krisen wie eine Pandemie. Verbesserungen soll es auch in der Forschung geben: Die EU hat die Schweiz aktuell nicht nur beim Forschungsprogramm Horizon zurückgestuft, sondern auch beim Austauschprogramm Erasmus. Mit dem neuen Paket soll das der Vergangenheit angehören.

Haltung des FGS: Der Informationsaustausch bei Gesundheitskrisen, die Zusammenarbeit bei der Forschung und der Zugang zu Gesundheitsfachkräften aus Europa ist für das Schweizer Gesundheitswesen und seine Akteure entscheidend. Es ist wichtig, dass der Bundesrat das Verhältnis zur Europäischen Union langfristig klärt. Ebenso wichtig ist auch, dass marktwirtschaftliche Elemente wie der Zugang zum wichtigsten Exportmarkt und der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben.

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