Keine Partikular­interessen bei der Finanzierung

Heute werden ambulante und stationäre Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus unterschiedlichen Kassen finanziert. Dies führt zu groben Fehlanreizen. Es braucht nun die rasche Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS).

Stationäre Leistungen werden von den Krankenversicherern und Kantonen gemeinsam bezahlt. Die Kantone – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – übernehmen 55%, die Krankenversicherer 45% der Kosten. Ambulante Leistungen dagegen werden vollständig von den Krankenversicherern getragen. Diese Unterscheidung führt dazu, dass gewisse Behandlungen heute stationär durchgeführt werden, statt dass dies ambulant und damit günstiger geschieht.

Eine stärkere Verlagerung von stationär zu ambulant würde unter dem Strich zu deutlich tieferen Kosten in unserem Gesundheitssystem führen. Die integrierte Versorgung – damit ist die nahtlose Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen gemeint –, funktioniert in der Schweiz aufgrund von Fehlanreizen, wie eingangs beschrieben, nicht ideal. Mit integrierten Versorgungsmodellen könnten unnötige Spitalaufenthalte vermieden werden. Dafür braucht es die einheitliche Finanzierung, die falsche Anreize in der Behandlungskette reduziert. Versicherte, die ein Modell mit integrierter Versorgung gewählt haben, profitieren bereits heute im Vergleich zu Standard-Versicherungsmodellen von tieferen Prämien. Solche Modelle liessen sich künftig weiter ausbauen.

Dennoch stockt die Umsetzung der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Statt dass es zügig vorangeht, wollen einige noch zusätzliche Leistungen in die Vorlage packen. Insbesondere die Integration der Langzeitpflege in die aktuelle Vorlage ist nicht sinnvoll. Zuerst müssen die Kosten der Langzeitpflege transparent auf dem Tisch liegen. Es muss eine eindeutige Abgrenzung der Pflegeleistungen von den Betreuungsleistungen erfolgen. Auch darf die Rechnungskontrolle, die eigentliche Kernkompetenz der Krankenversicherer, nicht auf die Kantone ausgeweitet werden. Das wäre, als ob eine Steuererklärung durch Gemeinden, Kantone und Bund parallel kontrolliert würde.

Haltung des FGS: Die EFAS-Vorlage sollte schlank umgesetzt werden. Neue und überzogene Forderungen verhindern, dass es vorwärts geht. Dass sich viele Kantone gegen eine rasche Umsetzung wehren, hängt natürlich damit zusammen, dass allenfalls Mehrkosten auf sie zukämen und sie bei der Versorgungsplanung restriktiver vorgehen müssten. Doch solche Partikularinteressen sind kurzsichtig: EFAS führt im Gesundheitswesen zu Einsparungen, ohne dass es Einbussen bei der Qualität gibt. Es gibt also keinen Grund, hier nicht vorwärts zu machen.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

13.3213 19.3242

Im Ständerat

22.3372

Pin It on Pinterest

Menu