Künftig sollen die Kantone bei der Prämienfestsetzung wieder vermehrt mitreden können, so die Forderung von mehreren Standesinitiativen. Diese sind unnötig, verfügen doch die Kantone über alle relevanten Informationen.
Vor allem die Westschweizer Kantone sind unzufrieden. Sie möchten, dass sie künftig wieder Einsicht in die Daten erhalten, die zur Berechnung der Krankenkassenprämien dienen und Stellung dazu nehmen können. Verschiedene Vorstösse sind dazu in der Frühlingssession hängig.
Künftig sollen die Kantone bei der Prämienfestsetzung wieder vermehrt mitreden können, so die Forderung von mehreren Standesinitiativen. Die zuständige Kommission im Ständerat hatte beantragt, die Standesinitiativen abzulehnen. Auch der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf die unterschiedlichen Rollen von Bund und Kantonen im Prämiengenehmigungsverfahren hin. Die Regierung rät davon ab, die Zuständigkeiten auf dem Gebiet zu vermischen. Dennoch hat der Ständerat beschlossen, dass die Kantone wieder mehr Mitsprache erhalten sollen. Nun muss der Nationalrat darüber beraten.
Haltung des FGS: Die aktuelle Gesetzgebung funktioniert seit fünf Jahren. Unserer Meinung nach besteht genügend Transparenz, indem das Bundesamt den Kantonen detaillierte Informationen über die Gesundheitskosten, aber auch über die Prämien und die Solvenz der Versicherer mitteilt.