Endlich sinnvolle Massnahmen zur Kostenkontrolle umsetzen

Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen soll auf das medizinisch notwendige Mass beschränkt werden – darin sind sich alle Akteure einig. Starre Zielvorgaben taugen dazu jedoch nicht. Mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen liegt ein wirkungsvoller Vorschlag zur Kostenkontrolle auf dem Tisch. Jetzt müssen wir vorwärts machen und mögliche Chancen nutzen.

In einem Interview mit der NZZ im Mai wird Gesundheitsminister Alain Berset deutlich: «Wenn uns keine sinnvollen Reformen gelingen, steigen die Kosten immer weiter – bis das System irgendwann kollabiert und die Politik radikale Massnahmen ergreift.» Tatsächlich wurde in diesem Jahr die aufgrund der Kostenentwicklung notwendige Prämiensteigerung im Gesundheitswesen einfach aufgeschoben – durch die Auflösung von Reserven der Krankenversicherer. Das Parlament berät deshalb in der Sommersession ein ganzes Bündel von Massnahmen zur Kostensenkung. Ein Instrument ist die Kostenbremse-Initiative der Mitte sowie den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, der Zielvorgaben vorsieht. Die Gesundheitskommission des Nationalrats lehnt dieses Instrument indes ab und schlägt eine Reihe von eigenen Massnahmen vor, die zur Kostendämpfung beitragen sollen.
Denn Zielvorgaben bedeuten, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» für das Gesundheitswesen im Voraus festgelegt wird. Bund und Kantone müssten künftig mit den verschiedenen Akteuren Zielvorgaben für die unterschiedlichen Kostenblöcke festlegen. Bei einer Überschreitung in einem Mass, das nicht mehr erklärbar wäre, sollten neu «Korrekturregeln» greifen.
Trotz gegenteiliger Beteuerungen ist nicht von der Hand zu weisen, dass Kostenziele den Zugang zu medizinischem Fortschritt beschränken und Innovation dämpfen können. Die Reform dürfte auch im Ständerat geringe Chancen haben. Der Entscheid soll in einer der nächsten Sessionen fallen.

Bereits heute liegen jedoch wirkungsvolle Massnahmen zur Kostendämpfung auf dem Tisch, die einen breiten Konsens haben und die Patientenversorgung nicht einschränken. Konkret ist das die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Wichtig ist auch die Stärkung der kostengünstigen ambulanten Grundversorgung – inklusive der Apotheken –, der integrierten Versorgung und weiterer alternativer Versicherungsmodelle. Auch eine raschere Aufnahme von innovativen Therapien in den Vergütungslisten ist angezeigt. Mit neuen wirkungsbasierten Preismodellen können solche den Patientinnen und Patienten rascher zur Verfügung gestellt werden.

Haltung des FGS: Es ist störend, dass das Parlament sinnvolle Möglichkeiten, das Kostenwachstum zu bremsen, auf die lange Bank schiebt. Stattdessen laufen Bestrebungen, Geld umzuverteilen oder die Kosten einzufrieren. Das FGS setzt sich dafür ein, dass Vorschläge wie EFAS und die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich angepackt werden. Zudem engagieren wir uns, dass der Bundesrat bei der Einführung allfälliger Zielvorgaben Wort hält und nur subsidiär eingreifen würde, wenn die Tarifpartner wirklich keine Lösung finden.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

21.324 21.067 20.3700

Im Ständerat

19.4056 21.325 20.301 20.305 20.329 20.334 21.301

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