Die finanzielle Situation vieler Spitäler ist prekär. Nötig sind eine überregionale Spitalplanung und neue, schlank organisierte Notfall-Praxen. Das Parlament berät dazu verschiedene Vorstösse.
Aktuell gibt es in der Schweiz mehr als 200 Spitalstandorte. Dass es künftig weniger sein werden, darüber sind sich die meisten einig. Doch die überregionale Spitalplanung in der Schweiz ist komplex. Die Hauptverantwortung für die Spitalplanung liegt bei den Kantonen. Sie müssen eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen. Der Bund hat nur eine koordinierende und unterstützende Rolle.
Forderungen, die dem Bund mehr Kompetenzen geben wollen, insbesondere zur Förderung der interkantonalen Zusammenarbeit und zur Reduktion von Doppelspurigkeiten, werden lauter. Dazu ist beispielsweise die Motion 24.3505 hängig, welche die Spitalplanung in die Hände von Bund und Kantonen geben möchte.
Dass sich etwas ändern muss, zeigt der Blick auf die Finanzen der Spitäler. Die Lage sei alarmierend, so das Fazit einer Studie der PwC («Schweizer Spitäler rutschen von der Schief- in die Notlage»). Immer mehr Einrichtungen sind chronisch unterfinanziert. Entsprechende Rettungspakete könnten die Steuerzahlenden jährlich über 1 Milliarde Franken kosten. Ohne eine Grundsatzdiskussion zur Finanzierung des stationären Angebots steigt das Risiko für Liquiditäts- und Kapitalkrisen weiter an; ein unkoordiniertes Spitalsterben wäre die Konsequenz.
Auch angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels machen Doppelspurigkeiten keinen Sinn. Eine überregionale Spitalplanung und neue, schlank organisierte Notfall-Praxen, die kleinere Blessuren auch nachts und am Wochenende behandeln können, sind das Gebot der Stunde. Daneben gilt es, bestehende Strukturen (insb. Hausarztpraxen und Apotheken) zu stärken, welche die Notfall-Stationen von unnötigen Notfällen effizient entlasten können.
Verschiedene Vorstösse, die sich der finanziellen Situation in den Spitälern annehmen, sind derzeit im Parlament. Der Ständerat befasst sich beispielsweise mit der Motion 24.3081, die fordert, das KVG dahingehend anzupassen, dass eine Indexierung der stationären Tarife an die Preisentwicklung stattfindet. Die Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen (24.304) wiederum möchte, dass ein Mechanismus vorgesehen wird, welcher die Anpassung der Tarife an die Teuerung berücksichtigt. Ein Teuerungsausgleich würde wenigstens den betriebswirtschaftlich gesunden Spitäler wieder eine Perspektive und gewissen Spielraum bieten.
Haltung des FGS: Mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen können Anreize beim stationären Angebot richtig gesetzt werden. Nun muss eine überregionale Spitalplanung an die Hand genommen werden. Um die Stabilität der Krankenhäuser zu erhöhen, sollte eine Grundsatzdiskussion über die Finanzierung der Spitäler geführt werden. Zudem sind die regulatorischen Auflagen zu reduzieren, um innovative Versorgungsmodelle zu fördern und den Fokus auf die Qualität zu richten. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die ambulanten Tarife anpasst, damit der Anreiz für «Ambulant vor Stationär» auch funktioniert.