Gleiche Leistungen sollen einheitlich vergütet werden: Mit Pauschalen im ambulanten Spitalbereich soll dieses Ziel im Gesundheitswesen erreicht werden.
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Doch im Schweizer Gesundheitssystem werden gleiche Leistungen nicht immer gleich hoch vergütet. Mit Pauschalen im ambulanten Spitalbereich soll das erreicht werden. Die Erfahrung zeigt, dass Pauschalen Kosten senken. Zudem eliminieren sie den Fehlanreiz von heutigen Einzelleistungstarifen: So kann bei der Anwendung von ambulanten Pauschalen nicht mehr jede einzelne Leistung separat erfasst und verrechnet werden. Gemäss Spitalverband H+ und von Santésuisse könnten ambulante Pauschalen künftig rund die Hälfte des Volumens im ambulanten Spitalbereich abdecken.
Mehr Pauschalen – das war bereits eine der Massnahmen, die im Herbst 2017 von der Expertengruppe unter Leitung der früheren GLP-Ständerätin Verena Diener empfohlen wurde. Der Gesamtbundesrat hatte sie eingesetzt mit dem Auftrag, nationale und internationale Erfahrungen auszuwerten, um Kostendämpfungsmassnahmen vorzuschlagen. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass, wo vorhanden, Pauschalen den Einzelleistungstarif ersetzen sollen.
Teil des aktuellen Pakets der ambulanten Pauschalen ist es auch, dass belohnt werden soll, wer eine Leistung besonders effizient erbringt. Dabei muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass das ambulante Tarifsystem die anfallenden Kosten der Leistungserbringer deckt. Andernfalls ist zu befürchten, dass auch Patientinnen und Patienten stationär behandelt werden, bei denen dies medizinisch gesehen gar nicht notwendig wäre. Im stationären Bereich der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgt die Vergütung einer Behandlung bekanntlich nach dem Modell der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRG). Der institutionelle Leistungserbringer wird nach seinem Aufwand vergütet.
Haltung des FGS: Mit dem Tarifwerk der ambulanten Pauschalen, das in Kombination mit dem Einzelleistungstarif TARDOC angewendet wird, liegen alle Elemente für den ambulanten Tarif gemäss den Vorgaben des Bundesrats vor. Ein künftiges Tarifwerk ambulanter Pauschalen, das in Kombination mit dem Einzelleistungstarif angewendet werden soll, muss nicht nur praxistauglich, sondern auch sachgerecht sein (d.h. es muss die medizinische Leistung abbilden). Bei richtiger Ausgestaltung ist dies für die künftige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ein wichtiger, kostendämpfender Schritt.