Nationale Leistungen, internationale Kooperationen

Bald könnte es eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit zwischen der Schweiz und der EU geben. Die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen, die Teilnahme der Schweiz an EU-Gesundheitsagenturen oder gemeinsame Strategien bei Gesundheitsbedrohungen stehen im Vordergrund.

Die Schweiz und die EU wollen als Teil des Rahmenvertrags erstmals eine institutionalisierte Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich vereinbaren. Dieses Abkommen zielt darauf ab, bei grenzüberschreitenden Gesundheitsfragen enger zu kooperieren – etwa in der Pandemievorsorge, bei Gesundheitsschutz, Forschung oder dem Austausch von Informationen.

Der Bundesrat hat das EU-Programmabkommen gutgeheissen, über das die Schweiz Zugang zu EU-Programmen wie «EU4Health» erhalten soll. Somit könnte sich unser Land an europäischen Gesundheitsprogrammen beteiligen, beispielsweise bei der Beschaffung medizinischer Güter, beim Netzwerk der Gesundheitsbehörden oder der Forschung zu seltenen Krankheiten.

Das geplante Abkommen ist kein Binnenmarktabkommen – es geht also nicht um eine Marktöffnung hin zu Europa. Gesundheitsdienstleistungen sollen national geregelt bleiben. Vielmehr ist ein Kooperationsrahmen geplant: Mögliche Inhalte sind die gegenseitige Anerkennung von bestimmten Zulassungen, die Teilnahme der Schweiz an EU-Gesundheitsagenturen (etwa der Arzneimittelagentur EMA in Beobachterfunktion) oder gemeinsame Strategien bei Gesundheitsbedrohungen.

Haltung des FGS: Es ist richtig, wenn die Schweiz auch im Gesundheitswesen mit der Europäischen Union kooperiert. Ziel darf es allerdings nicht sein, Leistungen und Qualität anzugleichen.

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