KP II: Weitere Schritte zu tieferen Kosten

Mit dem Kostendämpfungspaket II (KP II) geht die Schweiz den Weg der kleinen Schritte. Geplant sind mehr Netzwerke im Gesundheitswesen sowie eine neue Art und Weise, wie Preise für Medikamente festgelegt werden.

Zugegeben, die Bezeichnung «Kostendämpfungspaket II» klingt sperrig. «Wäre es ein Wurf, hätte es einen anderen Namen», konstatierte denn auch der frühere GLP-Nationalrat Jörg Mäder gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Tatsächlich steht das Kostendämpfungspaket II (KP II) für eine Politik der kleinen Schritte. Doch momentan scheint dies der einzig gangbare Weg zu sein, um wenigstens punktuelle Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu erreichen.

Mit dem KP II sollen Netzwerke, in denen sich verschiedene Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister zusammenschliessen, gefördert werden. Nach grosser Kritik der meisten Akteure im Gesundheitswesen hat der Nationalrat letztes Jahr über die Vorlage beraten und möchte lediglich die Zusammenarbeit der Gesundheitsversorger im Rahmen bereits bestehender Versicherungsmodelle fördern – denn Netzwerke funktionieren heute bereits gut, und der Mehrwert von zusätzlicher Regulierung war nicht ersichtlich. Auch aus Sicht des FGS funktionieren die heutigen Netzwerke gut.

Im Gegensatz zum Nationalrat hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats im Grundsatz wiederum für die Netzwerke ausgesprochen. Die Kommission beantragt jedoch, solche Netzwerke vom Vertragszwang zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern auszunehmen. Die Kommission wird ihre Beratungen zum Massnahmenpaket im zweiten Quartal 2024 fortsetzen.

Unbestrittene Teile sind dagegen, dass Apothekerinnen und Apotheker mehr Kompetenzen erhalten und Leistungen eigenständig abrechnen dürfen. Ein wichtiges Element der Vorlage ist auch die Art und Weise, wie Preise für Medikamente festgelegt werden. Nachdem Swissmedic ein Medikament zugelassen hat, dauert es heute im Median mehr als 300 Tage, bis das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Preis für das Medikament festlegt. Das ist für Patientinnen und Patienten, die dringend auf neue, lebenswichtige Behandlungen angewiesen sind, eine sehr lange Zeit.
Neu soll zum Zeitpunkt der Swissmedic-Zulassung ein provisorischer Preis durch das BAG festgelegt und das Medikament von allen Krankenversicherern vergütet werden. Innerhalb von zwei Jahren würde das BAG dann einen definitiven Preis festlegen. Sollte dieser vom provisorischen Preis abweichen, muss die Differenz ausgeglichen werden. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet diese Neuerung: Sie werden rascher Zugang zu innovativen Therapien bekommen als bisher.

Haltung des FGS: Der grosse Wurf ist im Gesundheitswesen vorläufig eher nicht zu erwarten. Die Politik der kleinen Schritte ist deshalb ein bewährter Weg. Es ist wichtig, das KP II nun ohne weitere Abstriche umzusetzen.

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