Kostendämpfungspaket jetzt schlank ins Ziel bringen

Das Parlament kann die Beratungen rund um das Kostendämpfungspaket II nun abschliessen und Rahmenbedingungen schaffen, die den Qualitätswettbewerb fördern, statt ihn durch zusätzliche Regulierung einzuschränken.

Seit zwei Jahren befindet sich das Kostendämpfungspaket II (KP II), das Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten in der Schweiz vorsieht, im parlamentarischen Prozess. Und weil teils neue Forderungen ins KP II eingeflossen sind, ist unklar, wie stark die Vorlage am Ende wirklich kostensenkend wirkt. Substanzielle Kostendämpfungsmassnahmen von mehreren hundert Millionen Franken sind hingegen im Arzneimittelbereich vorgesehen.

Immerhin schlägt die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) vor, die umstrittenen Netzwerke zur koordinierten Versorgung als neue Leistungserbringer aus dem Paket zu streichen. Noch im vergangenen Juni folgte die Mehrheit der kleinen Kammer dem Bundesrat, der solche koordinierten Versorgungsnetze als neue Leistungserbringer zulassen wollte. Dieses Umdenken ist richtig, denn solche Netzwerke existieren bereits heute – ohne bürokratischen Mehraufwand. Vor zwanzig Jahren hatten sich 8% der Bevölkerung für ein alternatives Versicherungsmodell entschieden, 2021 waren es bereits 76%. Eine Erfolgsgeschichte sondergleichen, ganz ohne staatlichen Zwang.

Zudem wird von der SGK-S die Einführung von Mengenrabatten auf innovative Medikamente vorgeschlagen. Die Massnahme zielt darauf ab, dass bei bestimmten Medikamenten mit hohem Umsatz Ausgleichszahlungen der Hersteller an die Krankenversicherungen fällig werden. Umstritten ist jedoch der Entscheid, dass die dreijährliche Überprüfung der Medikamente auf der Spezialitätenliste hinsichtlich der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) ohne festgelegte objektive Kriterien erfolgen soll. Dies würde zu einer erhöhten Unsicherheit für Pharmaunternehmen führen und könnte gemeinsam mit den neu einzuführenden Mengenrabatten die Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigen.

Haltung des FGS: In der Frühlingssession kann das Parlament das KP II abschliessen. Durch die Kostensenkungen darf die Versorgungssicherheit und der Zugang zu Innovationen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

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