Kostendämpfungspaket 2: Grosse Versprechen, unklare Wirkung

Mit dem zweiten Kostendämpfungspaket liegt ein Strauss von Massnahmen auf dem Tisch, die unterschiedlicher und teils auch umstrittener nicht sein könnten. Im Grundsatz zielen die Vorschläge in die richtige Richtung – doch es bleibt unklar, wie viel sie zur Kostendämpfung beitragen können.

In der vergangenen Herbstsession hat das Parlament den zweiten Teil des ersten Kostendämpfungspakets (KP1) im Gesundheitswesen gutgeheissen. Darin ist unter anderem eine Kostensteuerung in Tarifverträgen vorgesehen. Ebenfalls Teil des Pakets ist eine Vereinfachung der Zulassung parallelimportierter Medikamente. Zudem haben sich National- und Ständerat auf ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände gegen Spitalplanungs-Entscheide in den Kantonen geeinigt. Die Einführung einer Zielvorgabe bei den Kosten wurde bereits aus dem zweiten Paket herausgelöst und stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Mitte dar.

Vor kurzem hat der Bundesrat weitere Vorschläge für Kosteneinsparungen im Rahmen des KP2 vorgelegt. Im September 2022 wurde die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Eine Übersicht über einige wichtige Massnahmen der geplanten KVG-Änderung:

• Netzwerke zur koordinierten Versorgung, in denen sich Gesundheitsfachpersonen unter ärztlicher Leitung zusammenschliessen, sollen gefördert werden.
• Leistungen im Gesundheitswesen sollen in einer differenzierten Prüfung auf Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
• Es soll Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl geben.
• Apothekerinnen und Apotheker sollen neu die Möglichkeit haben, kostendämpfende Leistungen – ohne zwingend ein Medikament abzugeben – mit den Versicherern zu tarifieren und selbständig die vom Bund oder Kantonen geförderten Präventionsleistungen wie Impfungen ohne Arztrezept durchzuführen und abzurechnen.
• Preismodelle zwischen Pharma-Firmen und Leistungserbringern sowie Rückerstattungen sollen neu geregelt werden. Künftig soll ein Fonds für Rückerstattungen eingeführt werden.

Umstritten sind primär die Modalitäten der Preisüberprüfungen bei den Medikamenten. Für die Pharmaindustrie ist die Planungssicherheit angesichts der differenzierten Überprüfungen zu Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nur noch ungenügend gegeben. Der Vorschlag entzieht der Pharmaindustrie jegliches Recht zur Beschwerdeführung. Die Verwaltung erhält dadurch eine uneingeschränkte Blankovollmacht zur Preisüberprüfung.

Die aktuellen Vorschläge führen auch im Bereich der integrierten Versorgung eher zu noch mehr Regulierung im Gesundheitswesen. Da die Kantone neu dafür zuständig wären, die Versorgungs-Netzwerke zuzulassen und ihnen Leistungsaufträge zu erteilen, dürften in der Verwaltung in einem ersten Schritt neue Stellen geschaffen werden. Der Bundesrat unterlässt es denn auch, zu benennen, wie viel durch die Vorschläge an Kosten eingespart werden könnte.

Haltung des FGS: Der Bundesrat betreibt mit den meisten Vorschlägen eine ziellose Strategie. Wie viel die vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostensenkung beitragen können, bleibt unklar. Es fehlt eine Regulierungsfolgeabschätzung. Die Vorschläge fokussieren nebst den Medikamentenpreise auf eine äusserst bürokratisch ausgestaltetete Lösung bei Leistungserbringernetzwerken und sind zu wenig durchdacht und zu wenig breit abgestützt. Das aktuelle Paket vermag die dringlichen Probleme im Schweizer Gesundheitswesen nicht zu lösen. Das FGS fordert, dass endlich griffige Lösungen auf den Tisch kommen und dass die Frage zu den Apothekerleistungen, die vom Parlament überwiesen ist, unverzüglich und separat behandelt wird.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

22.3793 22.3379

Im Ständerat

22.3801 22.3802 22.4054

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