Initiativen und Gegenvorschläge: Untaugliche Rezepte

Die Debatte um Kostenziele geht weiter, obwohl sich praktisch alle relevanten Akteure dagegen wehren. Eine staatliche Steuerung im Gesundheitswesen kann keine Lösung sein.

Etwas salopp formuliert könnte man sagen: Alle sind dagegen, diskutiert wird trotzdem weiter darüber. Genau das trifft auf die Debatte um Kostenziele zu. Die Diskussion geht weiter, obwohl in der Vernehmlassung praktisch alle relevanten Akteure Kostenziele als Vorstufe zur Staatsmedizin abgelehnt haben. Der Bundesrat hat die Massnahmen im Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative gegenüber der Vernehmlassung zum Kostendämpfungspaket 2 noch verschärft. So sollen Bund und Kantone neu die Kompetenz erhalten, nicht nur in die Tarifstruktur, sondern auch in die Tarifverträge einzugreifen, wenn diese dem «Gebot der Wirtschaftlichkeit» nicht entsprechen.

Derzeit sind die Gegenvorschläge zur Kostenbremse-Initiative der Mitte und zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP in Diskussion. Die Gesundheitskommission des Nationalrats trat auf beide Gesetzesprojekte ein. Angesichts des engen thematischen Zusammenhangs will sie die Gegenvorschläge koordiniert beraten, und zwar zunächst in einer Subkommission. Die Vorlagen sollen für die Sommersession 2022 bereit sein.

Haltung des FGS: Die Einführung von starren Zielvorgaben lehnen wir ab. Es ist auch nicht realistisch zu fordern, dass Kantone bei ungerechtfertigten Kostensteigerungen von selbst definierten Kostenzielen jährlich mit Tarifpartnern und Bund korrigierende Massnahmen prüfen. Angesichts der steigenden Kosten ist die SGK-N aber gefordert, einen neuen griffigen Gegenvorschlag zu entwerfen. Verpflichtende Qualitätsvorgaben und Anreize für die Leistungserbringer könnten den Weg aus der Sackgasse weisen.

Das sind die beiden hängigen Gesundheits-Initiativen

Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Mitte-Partei verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.

Der Bundesrat schlägt als indirekten Gegenvorschlag vor, dass Bund und Kantone jährlich für die verschiedenen Bereiche der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen maximalen Anstieg der Kosten festlegen sollen. Wenn die festgesetzten Grenzen des Kostenanstiegs überschritten werden, sind die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind.

Die von der SP eingereichte Volksinitiative «Maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bundesrat schlägt in einem indirekten Gegenvorschlag vor, dass der Beitrag von jedem Kanton an die Prämienverbilligung mindestens einem gewissen Prozentsatz der OKP entsprechen soll.

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