Erste Schritte in die richtige Richtung

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 möchte der Bundesrat die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bremsen. In der Herbstsession gehen die Beratungen in die nächste Runde. Es ist erfreulich, dass es in einigen Punkten vorangeht – etwa dem Rückvergütungsmodell bei Medikamenten, das den raschen Zugang zu hochpreisigen und innovativen Medikamenten ermöglichen soll.

Ein Teilpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen jagt das nächste: In der vergangenen Herbstsession 2022 hat das Parlament den zweiten Teil des ersten Kostendämpfungspakets (KP1) im Gesundheitswesen gutgeheissen. Im September 2022 wurde die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat sich kürzlich einmal mehr mit dem Paket befasst. Bei der weiteren Detailberatung des zweiten Kostendämpfungspakets (22.062) befürwortet die Kommission, dass Apothekerinnen und Apotheker neu Leistungen zugunsten der Krankenversicherung abrechnen können.

Zudem hat sich die Kommission im Grundsatz für semi-vertrauliche Preismodelle ausgesprochen und gleichzeitig eingeführt, dass eine unabhängige Stelle öffentlich über die Umsetzung dieser Preismodelle Bericht erstatten soll. Dadurch soll die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden können.

Mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochpreisigen und innovativen Medikamenten in der Schweiz rasch zu ermöglichen, hat sich die Kommission zudem für ein neues Vergütungsmodell ausgesprochen. So sollen Arzneimittel, für die ein grosser medizinischer Bedarf besteht, ab der Zulassung durch Swissmedic während 24 Monaten zu einem provisorischen Preis vergütet und auf einer separaten Liste geführt werden. In dieser Zeit soll das Bundesamt einen wirtschaftlichen Preis festlegen, der später ausgeglichen wird, und über die Aufnahme in die Spezialitätenliste entscheiden. Zudem muss Artikel 32 des KVG dahingehend angepasst werden, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Eher unbestrittene Teile des Pakets sind Punkte wie Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl.

Haltung des FGS: Es ist erfreulich, dass es in wichtigen Punkten des Pakets nun endlich vorangeht. Insbesondere das Rückvergütungsmodell bei Medikamenten ist für die Patientinnen und Patienten wichtig, da innovative Medikamente damit rasch in der Schweiz verfügbar sein werden. Inwiefern das Paket allerdings zum eigentlichen Zweck der Kostendämpfung beitragen kann, wird sich zeigen.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

21.063 21.067 22.062 09.528 22.3372 23.3502 23.3504

Im Ständerat

21.067 21.063 23.3700 23.3673 21.3154

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