Der Bundesrat will dem elektronischen Patientendossier mit einer umfassenden Revision zum Durchbruch verhelfen. Neu soll die technische Infrastruktur zentral beim Bund angesiedelt werden.
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) kommt nicht vom Fleck. Das EPD ist eine elektronische Ablage von Dokumenten und Daten mit Informationen rund um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Behandlungsprozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern.
Bisher wurden in der Schweiz jedoch nur rund 72’000 digitale Dossiers eröffnet. Mit einer Reform will der Bundesrat dem EPD endlich zum Durchbruch verhelfen. Neu sollen die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer definiert und die Finanzierung nachhaltig sichergestellt werden. Die Infrastruktur des E-Patientendossiers soll zentralisiert werden. Das Parlament wird voraussichtlich im Frühling 2025 über die Reform entscheiden.
Um das elektronische Patientendossier zu verbessern, soll dieses künftig entlang der gesamten Behandlungskette verbindlich eingesetzt werden. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden neu auch ambulante Leistungserbringer verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen. Alle Personen in der Schweiz sollen automatisch und kostenlos ein EPD erhalten. Wer kein Dossier will, muss Widerspruch einlegen.
Haltung des FGS: Das EPD bietet in der medizinischen Versorgung einen klaren Mehrwert. Es ist richtig, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer definiert und die Finanzierung nachhaltig sichergestellt wird.