Künftig sollen sich die Kantone und Versicherer gleich stark an den Kosten beteiligen. Falsche Anreize im System würden damit endlich ausgemerzt.
Seit Langem schon wird in der Schweizer Gesundheitspolitik an der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) gearbeitet. Zurzeit beteiligen sich die Kantone zu 55 Prozent und die Versicherer mit 45 Prozent an den Kosten der stationären Leistungen. Ambulante Leistungen tragen die Versicherer allein. Wegen der verstärkten Verlagerung zu ambulanten Leistungen steigt deshalb der Anteil der Gesundheitsausgaben, die über die Prämien der Krankenversicherer finanziert wird. Die Folge ist eine Kostenerhöhung zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
Künftig sollen sich die Kantone und Versicherer gleich stark an den Kosten beteiligen. Die EFAS zielt damit in die richtige Richtung. Falsche Anreize werden ausgemerzt, eine optimale Aufteilung zwischen stationären und ambulanten Behandlungen entlastet Prämien- und Steuerzahlende. Eine breite Allianz aus Vertretern der Gesundheitsbranche – darunter das FGS – setzt sich dafür ein, der EFAS zeitnah zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Nationalrat hat die Vorlage vor mehr als zwei Jahren gutgeheissen, und auch der Bundesrat wünscht eine Umsetzung – eigentlich. Doch neben der Prüfung von technischen Detailfragen wurden im Auftrag der SGK-S noch umfassende Abklärungen zu einer allfälligen Integration der Langzeitpflege gemacht.
Haltung des FGS: Die Vorlage darf nicht weiter verzögert werden. Die Langzeitpflege ist wichtig, aber man kann diese Diskussion führen, sobald es Transparenz bei den Kosten gibt. Es muss jetzt eine rasche Umsetzung des bestehenden Vorschlags angestrebt werden. Dieser soll weder durch sachfremde Leistungen aufgebläht, noch durch Doppelspurigkeiten zwischen Versicherern und Kantonen überladen werden. Denn eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen beseitigt Fehlanreize und hilft mit, die Kosten insgesamt zu dämpfen.