Mit der Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen können bei richtiger Ausgestaltung der Vorlage ohne Einbusse der Versorgungsqualität Kosten reduziert werden. Eine Differenzbereinigung von National- und Ständerat ist nun nötig, damit dieses wichtige Projekt realisiert werden kann.
Seit Jahren schon ist der Fehlanreiz bekannt. Bei stationären Behandlungen übernehmen die Krankenkassen 45 Prozent der Kosten, die Kantone übernehmen die restlichen 55 Prozent. Bei ambulanten Behandlungen übernehmen die Krankenversicherungen dagegen 100 Prozent der Kosten. Krankenversicherer haben demnach nur ein bedingtes Interesse, die gesamte Behandlungskette koordiniert zu betrachten. Umgekehrt haben die Kantone kaum Interesse, im ambulanten Sektor das Angebot wirkungsvoll zu lenken. Beiderseits könnten mit besseren Anreizen Kosten gedämpft und die Prämien stabilisiert werden. Soweit sind sich alle einig.
Und doch wird die Vorlage «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – EFAS» im Parlament schon seit Jahren diskutiert. Der Nationalrat hat sich bereits 2019 dafür ausgesprochen. Der Ständerat hat die Vorlage im Dezember 2022 mit mit grundlegenden Änderungen ergänzt. Er will ihr nur zustimmen, wenn auch pflegerische Leistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen einheitlich finanziert werden. Dies ist eine der Kernforderung, welche die Kantone in die Diskussion eingebracht haben. Nun ist wieder der Nationalrat an der Reihe mit der Beratung.
Ziel muss es sein, dass EFAS rasch eingeführt und nicht mit neuen Forderungen überladen wird. Das bedeutet beispielweise, dass es für die Kantone zwar finanzielle Rechtssicherheit, aber keine neuen Steuerungsmöglichkeiten geben sollte. Dass die Kantone im stationären Bereich weiterhin Rechnungen kontrollieren, ist unnötig, weil dies zum Kerngeschäft der Krankenversicherer gehört. Auch die Integration der Langzeitpflege in EFAS ist ein Hindernis, da in der Pflege die Kosten aktuell sehr stark steigen. Über die Integration der Langzeitpflege sollte deshalb erst in einem zweiten Schritt, auf der Basis von soliden Grundlagen diskutiert werden.
Haltung des FGS: Mit der Einführung von EFAS können bei optimaler Ausgestaltung ohne Einbusse der Versorgungsqualität sinnvoll Kosten reduziert werden. Es ist wichtig, dass wir dieses wichtige Gesundheitsprojekt jetzt schlank ins Ziel bringen und nicht mit neuen Forderungen überladen – Stichwort Pflegeleistungen. Sonst laufen wir Gefahr, den Kostendämpfungseffekt gleich wieder zunichtezumachen.