Ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung sollen künftig einheitlich finanziert werden. Doch beim Einbezug der Pflege zeichnet sich im Parlament eine Differenz ab, die das Potenzial birgt, die Vorlage erneut zu verzögern – und die Spareffekte möglicherweise wieder zunichtezumachen.
Einmal mehr steckt das Vorzeigeprojekt EFAS in der Sackgasse. EFAS steht für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt – also aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden dagegen zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.
Nach jahrelangem Hin und Her wurde EFAS in den letzten Monaten mit zusätzlichen Leistungen angereichert. Streitpunkt ist vor allem der Einbezug der Kosten für die Langzeitpflege. Diese Kosten steigen aktuell sehr stark an, zudem steht die Umsetzung der Pflegeinitiative an, die das Volk an der Urne angenommen hat.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat Ende Oktober 2023 beantragt, dass die Integration der Langzeitpflege nach einer Frist von sieben Jahren ab der Umsetzung der Vorlage erfolgen soll. Der Nationalrat hatte die Langzeitpflege ursprünglich ausgeklammert. Bei seiner letzten Beratung kam der Nationalrat auf diesen Entscheid zurück – stellte aber die Bedingung, dass die Integration der Pflege nur erfolgen soll, wenn die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sind und die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vollständig umgesetzt ist.
Damit ist die SGK-S nicht einverstanden. Sie will eine genaue Frist für den Einbezug der Pflege festlegen. Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die SGK-S auch gegen die Abschaffung des Patientenbeitrags an die Pflegeleistung aus – dies, um Zusatzkosten (Schätzungen gehen von einer halben Milliarde Franken pro Jahr aus) zulasten der Kantone zu vermeiden.
Unterschiede zwischen den Räten gibt es zudem bei der Rechnungskontrolle. Die SGK-S lehnt den Beschluss des Nationalrates ab, den Kantonen den Zugang zu den Daten nur über die Versicherer zu gewähren. In der Wintersession berät der Ständerat ein weiteres Mal über die Vorlage. Ob eine Einigung erzielt werden kann, ist offen.
Haltung des FGS: Um EFAS wie geplant umsetzen zu können, braucht es eine schlanke Lösung. Die Tarife im Pflegesektor sollten auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sein, damit Pflegeleistungen in die Vorlage aufgenommen werden können. Andernfalls steigt das Risiko, dass der Spareffekt der EFAS-Vorlage möglicherweise zunichtegemacht wird.