Die Eigenverantwortung der Patienten stärken

Eine Motion möchte die ordentliche KVG-Franchise an die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen.

Seit 2004 wurde der Betrag der ordentlichen Franchise im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht mehr erhöht. Er beträgt 300 Franken. Die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) steigen aber stark: Betrachtet man die Zeitspanne, seit das KVG in Kraft getreten ist (1996), so sind die Bruttokosten zulasten der OKP um mehr als das Dreifache gestiegen.

Die Motion 24.3636 möchte die ordentliche Franchise der Kostensteigerung anpassen. Die Franchisen der Kinder sollen dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus nicht unterliegen. Die bisher beschlossenen kostendämpfenden Massnahmen gingen vor allem zulasten der Leistungserbringer, also der Kantone und Versicherern. Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken, waren bisher kaum ein Thema.

Die vorberatende Kommission des Nationalrats will den Bundesrat beauftragen, die ordentliche KVG-Franchise so anzupassen, dass diese die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besser abbildet. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Haltung des FGS: Die Eigenverantwortung der Versicherten ist ein wichtiger Faktor im Hinblick auf eine Eindämmung der Gesundheitskosten. Eine höhere Franchise hätte für viele Menschen tiefere Krankenkassenprämien zur Folge. Durch die Prämienverbilligungen wird sichergestellt, dass diese Massnahme sozial verträglich umgesetzt werden kann.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

24.3636

Im Ständerat

24.4346

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