Der Bundesrat muss nochmals über die Bücher

Mit der vorgeschlagenen KVV-Revision des Bundesrats werden die Probleme beim Medikamentenzugang in der Schweiz nicht gelöst: Patientinnen und Patienten hätten als Folge über Artikel 71 kaum mehr Zugang zu gewissen Therapien.

Eigentlich ist der Artikel 71a-d KVV nur als Notlösung gedacht: Patientinnen und Patienten, die ein neues Medikament brauchen, sollen dank dieses Artikels rasch Zugang dazu bekommen. Diese so genannte Einzelfallvergütung ermöglicht eine Abgabe von dringend benötigten Arzneimitteln, noch bevor deren Preis festgesetzt worden ist.

Aus den ursprünglich beabsichtigten Ausnahmen sind pro Jahr rund 37’000 Fälle geworden. Die Krankenkassen entscheiden nach einer Einzelprüfung, ob sie eine Behandlung zahlen – oder allenfalls nicht.

Der Bundesrat versprach, mehr Klarheit in die Situation zu bringen. Bei der vorgeschlagenen KVV-Revision hat er allerdings die bestehenden Probleme des Medikamentenzugangs in der Schweiz nicht gelöst. Er will die Krankenversicherer künftig verpflichten, ein einheitliches Nutzenbewertungsinstrument anzuwenden und zur Bewertung dieses Nutzens teils auch Experten beizuziehen. Eine solche Umsetzung würde das Ganze komplizierter machen und zu einer Verzögerung führen. Patientinnen und Patienten müssten warten, bis sie ein neues Arzneimittel bekämen.

Dabei ginge es auch anders: Der Branchenverband Interpharma hat mit dem Rückvergüteten Innovationszugang (RIZ) einen anderen Lösungsvorschlag entwickelt. Kernelement ist, dass zum Zeitpunkt der Swissmedic-Zulassung sofort ein auf einem Ausland-Preisvergleich (APV) beruhender vorläufiger Preis durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Das BAG hat dann ein Jahr lang Zeit, um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis eines neuen Arzneimittels würde von der Herstellerfirma zurückerstattet.

Haltung des FGS: Es ist entscheidend, dass alle Patientinnen und Patienten rasch und gleichberechtigt Zugang zu neuen zweckmässigen Arzneimitteln erhalten. Mit den Vorschlägen des Bundesrates wird das jedoch nicht erreicht. Für das FGS muss die Situation jetzt rasch vereinheitlicht und vor allem vereinfacht werden.

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