Ab Anfang 2023 will der Bundesrat weitere Massnahmen für die Kostendämpfung in der Grundversicherung umsetzen. Um Aspekte des Kostendämpfungspakets 1a umzusetzen, läuft derzeit die Vernehmlassung zu Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Viel zu reden gibt der Experimentierartikel. Er dient als Grundlage für Pilotprojekte, die dazu beitragen, die Kosten zu bremsen.
Noch bis Mitte Juni läuft die Vernehmlassung zu Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), um weitere Aspekte aus dem Kostendämpfungspaket 1a umzusetzen. Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu bremsen, hat das Parlament bereits im Sommer 2021 verschiedene Massnahmen gutgeheissen. Eine davon ist ein Experimentierartikel. Damit sollen Projekte ausserhalb der Vorgaben im Krankenversicherungsgesetz durchgeführt werden können. Im Idealfall sollen so die Kosten gesenkt, die Qualität der Leistungen gestärkt oder die Digitalisierung vorangebracht werden. Gedacht wird etwa an Pilotprojekte für eine koordinierte Versorgung. Projekte müssen befristet und räumlich eingegrenzt sein. Ausserdem müssen sie sich einem Themenbereich widmen.
Weitere Massnahmen sehen vor, dass Pauschaltarifen im ambulanten Bereich künftig eine Vorrangstellung zukommt. Dies, um die Kostenentwicklung im ambulanten Sektor mittelfristig zu stabilisieren. Weiter sollen Leistungserbringer wie etwa Spitäler und Ärzte verpflichtet werden, Daten an Bund und Kantone zu liefern, wenn diese die Angaben zur Festsetzung und die Genehmigung von Tarifen im ambulanten Bereich benötigen.
Bereits Anfang des laufenden Jahres hat der Bundesrat erste Massnahmen zur Kostendämpfung umgesetzt. Dazu gehören Rechnungskopien für Patientinnen und Patienten. Ausserdem gelten Tariforganisationen, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen zuständig sind. Über weitere Massnahmen zur Kostendämpfung (Kostenbremse-Initiative und Kostendämpfungspaket 1b) berät das Parlament in den kommenden Sessionen. In Kraft setzen will der Bundesrat die neuen KVV-Bestimmungen zur Umsetzung des KP1a am 1. Januar 2023.
Haltung des FGS: In einer festgefahrenen Situation ist es zuweilen gut, den Blick zu öffnen. Wenn das mit dem geplanten Experimentierartikel passiert und Projekte durchgeführt werden können, welche die Kosten senken und die Qualität der Leistungen oder die Digitalisierung stärken, dann wäre schon viel gewonnen. Für das FGS ist entscheidend, dass die Pilotprojekte eng begleitet und die Ergebnisse seriös ausgewertet werden.