Dank Digitalisierung zu besseren Leistungen

Es ist unbestritten, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen neue Möglichkeiten bietet. Ein neuer Bericht zur Digitalisierung kommt zudem zum Schluss, dass ein «Nationales System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten» geschaffen werden sollte.

Digitalisierung soll kein Selbstzweck sein, sondern zum Wohle der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Doch in der Schweiz harzt es. Die Arbeiten am elektronischen Patientendossier (EPD) kommen nicht voran. Das EPD gilt aktuell als «PDF-Friedhof».

Jetzt gilt es, einen Neuanfang zu wagen und die Chancen der Digitalisierung endlich zu nutzen. In der vergangenen Frühlingssession hat sich der Nationalrat für zwei Motionen (Ettlin und Dobler) ausgesprochen. Zuvor schon forderte die WBK-N die Einrichtung einer multidisziplinären Arbeitsgruppe, um die zeitnahen Grundlagen zu einem Gesundheitsdaten-Ökosystem zu liefern.

In der Sommersession befasst sich das Parlament mit einer ganzen Reihe von Digitalisierungsvorschlägen. Während die Motion Ettlin angenommen ist und zur Umsetzung an den Bundesrat geht, müssen die Motion Dobler und die Ergebnisse der WBK-N noch in den Ständerat. Ebenfalls im Ständerat behandelt wird die Motion des FGS-Präsidenten Damian Müller, die elektronische Rezepte für Heilmittel vorsieht, um bessere Qualität und höhere Patientensicherheit zu erreichen. Die vorberatende Kommission empfiehlt die Annahme der Motion.

Auch der Bundesrat hat dank Druck vom Parlament nun endlich Handlungsbedarf ausgemacht. Anfang Mai hat er den Bericht zum Postulat Humbel (Digitalisierung im Gesundheitswesen) verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass ein «nationales System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten» geschaffen werden sollte, damit die Datenakteure über gute Rahmenbedingungen für die mehrfache Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken verfügen. Der Bundesrat beabsichtigt, den Vorschlag weiter zu konkretisieren. Das EDI wird beauftragt, gemeinsam mit bestehenden Fachgremien der Bundesverwaltung, die strukturellen und prozessualen Aspekte des Systems zu präzisieren und anschliessend zu klären, welche Rechtsgrundlagen angepasst oder neu geschaffen werden sollen und wie die datenschutzrechtlichen Folgen einzuschätzen sind. Eine Woche zuvor hat der Bundesrat zudem einen wichtigen Entscheid zum elektronischen Patientendossier gefällt. Ende April wurde eine Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier angekündigt.

Haltung des FGS: Das FGS begrüsst die Anstrengungen des Bundesrates. Die Digitalisierung führt im Idealfall dazu, dass die Patientinnen und Patienten schneller und günstiger eine bessere Leistung bekommen. Der Qualitätsaspekt sollte für die weiteren Bemühungen im Vordergrund stehen. Die Digitalisierung kann dazu beitragen, dass alle Leistungserbringer den gleichen Wissensstand haben. Leistungen werden damit auch für Patienten vergleichbar, was sich positiv auf die Qualität auswirkt.

Parlamentsgeschäfte

Im Nationalrat

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