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Wettbewerb stärken, nicht Kosten ausgleichenDer Risikoausgleich wurde geschaffen, um zwischen den Krankenversicherern die Unterschiede in der Risikostruktur der Versicherten auszugleichen. Die heutige Gestaltung hat allerdings Schwächen: Beispielsweise sind die aktuell geltenden Kriterien – Alter, Geschlecht, Spital- oder Pflegeheimaufenthalt – zu wenig differenziert und werden chronische Krankheiten, die ambulant behandelt werden, kaum berücksichtigt. Zudem beeinträchtigt die Befristung des Risiko-ausgleichs die Planbarkeit. Die Notwendigkeit einer Reform ist deshalb unbestritten. Im Dezember 2013 hat der Nationalrat als Erstrat dem Entwurf der nationalrätlichen Gesundheitskommission weitgehend zugestimmt. Es ist sinnvoll, die Indikatoren Alter und Geschlecht mit weiteren Kriterien wie der Morbidität und den pharmazeutischen Kostengruppen zu ergänzen. Für das Forum Gesundheit Schweiz ist zudem zentral, dass der Risikoausgleich tatsächlich als solcher ausgestaltet wird und dabei nicht zu einem Kostenausgleich führt. Ein effektiver Risikoausgleich stärkt den Wettbewerb unter den Versicherern und setzt die richtigen Anreize für ein qualitativ gutes und kostenbewusstes Management von teuren Erkrankungen. Über die Chancen und Gefahren des Risikoausgleichs spricht der Gesundheitsökonom Dr. Willy Oggier am Sessionsanlass des Forum Gesundheit Schweiz vom 5. März 2014 in Bern.
Staatliche Eingriffe sind teuer und kaum qualitätsorientiertEine transparentere Spitalversorgung, die Harmonisierung der Spitalregulierung, Anreize zu Kosteneffizienz sowie Qualitäts- und Preiswettbewerb zwischen den Spitälern – dies einige der Ziele, die mit der Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG verfolgt wurden. Zwei Jahre später steht fest: Etliche Kantone setzen die neue Spital-finanzierung nur teilweise um und behindern so den nötigen Qualitäts-und Preiswettbewerb. Nach wie vor nehmen die Kantone im Spitalwesen mehrere Rollen ein, agieren als Spitalplaner und -betreiber, Leistungseinkäufer, Tarifinstanz, nehmen Einfluss und beschränken dadurch die unternehmerische Freiheit der Spitäler. Dies führt anstatt zu gesundem Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zu einer Überversorgung, welche die Steuerzahler und die Versicherten berappen. Es gibt aber auch gute Beispiele: Die Kantone Schwyz und Zürich. Der Kanton Schwyz etwa besitzt selbst gar keine Spitäler. Der Kanton Zürich wiederum erledigt den Leistungseinkauf als einziger mit einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren nach objektiven Kriterien. Schlecht schneiden hingegen etwa die Kantone St. Gallen, Genf und Appenzell Innerrhoden ab, die stark in den Wettbewerb eingreifen. Statt einer kostengünstigen Spitalversorgung betreiben sie weiterhin Strukturerhaltung. An der Veranstaltung vom 31. März 2014 in St. Gallen nehmen die St. Galler Regierungsräte Heidi Hanselmann und Willi Haag zu den Spitalbau-Plänen der Kantonsregierung Stellung.
Qualität und Effizienz verbessernDie Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ist auf das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) eingetreten. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für die elektronische Bearbeitung von Patientendaten. Das elektronische Patientendossier ist Teil der Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrates und ein wesentliches Element der Strategie «eHealth Schweiz». Das Forum Gesundheit Schweiz wünscht eine rasche Umsetzung – immer vorausgesetzt, dass die Digitalisierung die tatsächlich nötigen Qualitätsverbesserungen und Effizienzerhöhungen bringt. Der Ständerat muss nun etliche praktische Fragen noch beantworten, unter anderem:
Fakten 2013 im Vergleich zu 2012santésuisse, Interpharma und vips stellten Mitte Februar die Ergebnisse des jährlichen Auslandpreisvergleichs der 200 umsatzstärksten Originalpräparate beziehungsweise Wirkstoffe vor. Das Forum Gesundheit Schweiz gibt die wichtigsten Fakten wieder:
Das Forum Gesundheit Schweiz folgert: Es ist dringend nötig, dass sich alle Involvierten auf ein neues Preisfestsetzungssystem einigen können. Der Kosten-Nutzen-Aspekt der Medikamente muss adäquat berücksichtigt werden.
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